B196 – Motorradfahren ohne Prüfung
Seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland die Schlüsselzahl B196. Diese Schlüsselzahl ermöglicht das Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW (Klasse A1) im Inland. Um diese Eintragung zu erlangen, ist zwar keine Prüfung, jedoch eine theoretische und praktische Ausbildung erforderlich.
Die Theorie umfasst mindestens 4 Doppelstunden (je 90 Minuten), die Praxisausbildung mindestens 5 Doppelstunden (entspricht 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten).
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin eine Bescheinigung ausgestellt, mit der die Eintragung der Schlüsselzahl B196 beim zuständigen Straßenverkehrsamt innerhalb eines Jahres erfolgen kann. Für die Antragstellung ist lediglich ein neues Passbild erforderlich, kein neuer Sehtest oder Erste Hilfe Kurs.
Für die Teilnahme muss der Bewerber/die Bewerberin um die Schlüsselzahl 196.
- Mindestens 25 Jahre alt sein
- Mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen
Die Theorieausbildung findet einmal im Monat statt. Die Termine sind unter „Stundenplan“ einsehbar.