BKF Aus- und Weiterbildungen

Beschleunigte Grundqualifikation:

Nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) reicht eine Fahrerlaubnis der Klasse C/CE oder D/DE nicht mehr aus, um als Berufskraftfahrer tätig zu sein. Die bestandene beschleunigte Grundqualifikation ist also die Erlaubnis, die Fahrerlaubnis der C und D Klassen gewerbsmäßig zu nutzen. Diese Umfangreiche Zusatzqualifikation ist eine Ausbildung, die insgesamt 140 Zeitstunden, davon 130 Stunden Theorie und 10 Stunden Praxis umfasst und mit einer 90 min. theoretischen IHK-Prüfung abschließt. Nach bestandener Prüfung wird die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Diese Schlüsselzahl ist der Nachweis über die Befähigung zum Berufskraftfahrer. Anschließend muss alle 5 Jahre eine 35 stündige Weiterbildung nachgewiesen werden um diese Schlüsselzahl zu behalten.

Berufskraftfahrer-Weiterbildung:

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz), oft nur “Module“ genannt ist eine 35 Stündige Weiterbildung, welche jeder Berufskraftfahrer alle 5 Jahre nachweisen muss. Diese Weiterbildung gliedert sich in 5 Blöcke (Module) zu je 7 Stunden. Keine Sorge, hier gibt’s keine Prüfung!

Tipp: Einfach in unseren BKF Weiterbildungs-Verteiler aufnehmen lassen und du bekommst regelmäßig die neuen Termine per E-Mail zugeschickt und kannst rechtzeitig die passenden Seminare auswählen.